18. Dezember 2008
 | | Bundessozialgericht Ein-Euro-Jobber muss 30 Stunden arbeiten Auch arbeitslose Akademiker müssen einen Ein-Euro-Job mit 30 Wochenstunden annehmen. Lehnen sie das ab, kann ihnen die Hartz-IV-Zahlung gekürzt werden, entschied das Bundessozialgericht. Die für das Arbeitslosengeld II zuständige Arbeitsgemeinschaft für Ostallgäu hatte einem Kunststoffingenieur einen Ein-Euro-Job als Gemeindearbeiter angeboten. Bei 30 Arbeitsstunden je Woche sollte er 1,50 Euro pro Stunde als sogenannte Mehraufwandsentschädigung erhalten.
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Als der Arbeitslose sich weigerte, den Job anzutreten, kürzte die Arbeitsgemeinschaft das Arbeitslosengeld II um monatlich 103 Euro. In seiner Klage argumentierte der 58-Jährige, bei einer fast vollen Stelle werde reguläre Arbeit gesetzwidrig verdrängt. Zudem bleibe ihm kaum noch Zeit, sich auf eine richtige Stelle zu bewerben. Das Bundesarbeitsgericht erklärte, Arbeitsgelegenheiten seien Eingliederungsleistungen, um den Arbeitslosen zu fördern und ihn später wieder in Lohn und Brot zu bringen. Außerdem urteilte das Bundessozialgericht gestern, dass Hartz-IV-Empfänger grundsätzlich Anspruch auf eine Renovierung haben, wenn sie in eine neue Wohnung einziehen. Pressemitteilung des Bundessozialgerichts zur Entscheidung (Az.: B 4 AS 60/07 R)
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