22. Dezember 2008  | | Baustelle Mindestlohn Mindestlohn-Verordnung bleibt weiterhin in Kraft |
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klagen von Briefdienstleistungsunternehmen als unzulässig abgewiesen und damit die Rechtsauffassung der Bundesregierung bestätigt. Im Fall des klagenden Arbeitgeberverbandes Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste hat sich das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin angeschlossen. Das Urteil widerspricht in diesem Punkt der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der Mindestlöhne nicht durch ungünstigere Tarifverträge unterlaufen werden dürfen. Die Bundesregierung hat deshalb gegen das Urteil umgehend Revision eingelegt. Bis zu einer endgültigen rechtskräftigen Klärung bleibt die Mindestlohn-Verordnung weiterhin in Kraft. Die zentrale Zielsetzung der Regelung, einheitliche Mindestarbeitsbedingungen zu schaffen, die nicht durch anderweitige tarifliche Regelungen unterlaufen werden dürfen, hat unverändert Bestand. Die Bundesregierung ist optimistisch, dass ihre Rechtsauffassung letztinstanzlich bestätigt wird. Sie sieht die Mindestlohn-Verordnung für die Branche Briefdienstleistungen nach wie vor als rechtmäßig an. Die Arbeiten am Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Mindestarbeitsbedingungengesetz werden fortgesetzt.
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