19. Januar 2009  | | Auch die Diakonie hat zugestimmt Ab Juli Mindestlöhne in der Pflege !!
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Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitteilt, werden fünf weitere Branchen in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen. Im Wach- und Sicherheitsgewerbe, bei den Bergbauspezialarbeiten, in der Abfallwirtschaft, in den Großwäschereien und in der Alten- und Krankenpflege wird eine Untergrenze gelten, unter die der Lohn nicht mehr gedrückt werden darf. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren soll noch im Januar abgeschlossen werden.
Im Juli soll es in Kraft treten. Es soll sowohl für die stationäre, wie auch die ambulante Pflege gelten und dort auch die hauswirtschaftlichen Mitarbeiterinnen einbeziehen. Die konkrete Höhe des Mindestlohns soll durch eine paritätisch besetzte Kommission, bestehend aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern der AWO des Díakonischen Werks, der Caritas sowie aus dem kommunalen Bereich, festgelegt werden (siehe hierzu Meldung vom 08.12.08). Die Festlegung bedarf einer doppelt qualifizierten Mehrheit. Es bedarf der mehrheitlichen Zustimmung auf der Arbeitgeber- wie auch der Arbeitnehmerseite, sowie der 2/3 Mehrheit in der Kommission. Wir werden weiter berichten.
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