04. Februar 2009  | | ARK Nds. Sondersitzung Kein Verhandlungsfortschritt! |
Die eigens zur kurzfristig für Montag anberaumten Sondersitzung angereisten Arbeitnehmervertreter hatten ohnehin äußerst begrenzte Erwartungen, doch selbst diese wurden noch enttäuscht. Selbstverständlich zeigten sich die Arbeitgeber äußerst verhandlungsbereit, sahen sich jedoch nicht in der Lage, ohne vorherige Zugeständnisse der Arbeitnehmerseite ein Verhandlungsangebot zur Einkommensverbesserung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unterbreiten. Die Frage, ob sich die Arbeitgeberseite scheinbar ein schlechtes Beispiel an den öffentlichen Arbeitgebern der Länder genommen hat, die bislang in der Tarifauseinandersetzung ebenfalls die Vorlage eines Angebots verweigern, bleibt offen. Bevor die Arbeitgeber ihre Vorstellungen zur Entgelterhöhung offenbaren wollen, müsse den besonderen betriebswirtschaftlichen Erfordernissen besonderer Einrichtungen, sowie den regionalen und Hilfefeld bezogenen Anforderungen durch, so die Arbeitgeberseite, strukturelle Anpassungen Rechnung getragen werden (siehe auch Meldung). Ohne einen schriftlichen Antrag vorzulegen, wurden sie in ihrem mündlichen Vortrag hierzu sehr wohl konkret. Es wird die Verhandlungsbereitschaft zur Arbeitszeitverlängerung, genauer gesagt zur Einführung der 40 Stundenwoche erwartet. Ferner soll zukünftig die Jahressonderzahlung nicht mehr nur anteilig, sondern in Gänze abhängig vom Betriebsergebnis werden. Mehr noch, selbst bei einem positiven, nicht näher definierten Betriebsergebnis soll noch ein "Nachhaltigkeitsfaktor" wirken. Der zur Verfügung stehende Überschuss soll danach um einen prozentualen, noch festzulegenden Anteil vom Umsatz verringert werden. Ohne auf weitere Details und Probleme dieses Ansatzes einzugehen kann man feststellen, dass eine derartige Regelung dazu führen würde, dass auch in wirtschaftlich gesunden, also erfolgreichen diakonischen Einrichtungen die Jahressonderzahlung entfallen würde. Es kann nicht wirklich verwundern, dass sich die Arbeitnehmervertreter auf ein solches Junktim nicht einließen und ihre Forderung bekräftigten. Dies bedeutete das vorläufige Ende bzw. die Unterbrechung der im Grund noch gar nicht begonnenen Verhandlungen. Die Arbeitgeberseite war nach eigenen Angaben auf diese Verhandlungssituation nicht vorbereitet und muss sich nun erneut kurzfristig vom Arbeitgeberverband mandatieren lassen. Dies soll am Donnerstag passieren. Im Anschluss sollen dann die Verhandlungen um 13.00 Uhr in der Arbeitsrechtlichen Kommission fortgesetzt werden.
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