Wir über uns
Kontakt
Arbeitshilfen
Fortbildungen
ARK
Rechtsprechung
Link-Sammlung
Video-Podcast
Suche von A bis Z
Mailing
AGMAV  Archiv  Meldungen  Meldungen 2009  März_2009

26. März 2009

 


 

 

Betriebsrat im Essener Krupp-Krankenhaus bleibt trotz Übertritt zur Diakonie im Amt.

Was macht eine Klinikleitung, wenn sie sich rebellischer Betriebsräte entledigen will? Sie erklärt sich einfach zu einer kirchlichen Einrichtung. So hat sich das zumindest die Geschäftsführung des Alfried-Krupp-Krankenhauses in Essen vorgestellt, als sie zum Jahreswechsel 2005/2006 den Übertritt vom Paritätischen Wohlfahrtsverband zum Diakonischen Werk Rheinland bekanntgab. Da hier nicht das Betriebsverfassungsgesetz, sondern Kirchenrecht gelte, sei der Betriebsrat mit sofortiger Wirkung aufgelöst, erklärte das Management den erstaunten Beschäftigtenvertretern. Das Landesarbeitsgericht (LAG) in Düsseldorf stellt nun endlich klar, dass dieses Vorgehen rechtswidrig war.

Die Erleichterung bei Betriebsräten und Gewerkschaftern in der Ruhrgebietsstadt ist spürbar. »Dieses Urteil ist eine Backpfeife für Krankenhausmanager, die sich durch einen bloßen Eintritt bei der Diakonie Rheinland eines starken Betriebsrats entledigen wollten«, kommentierte Sylvia Bühler, Leiterin des Fachbereichs Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen im ver.di-Landesbezirk Nordrhein-Westfalen, die Entscheidung. Wäre diese anders ausgefallen, hätte das Vorgehen wahrscheinlich Nachahmer – insbesondere unter privaten Klinikkonzernen – gefunden. »Dass sich die Diakonie dazu hergegeben hat, ist sehr enttäuschend«, so Bühler. Durch »solche unseriösen Aktionen« bringe sich die Kirche weiter in Misskredit.

Die schriftliche Begründung des Urteils liege noch nicht vor, berichtete Manfred Altenschmidt, der sowohl dem wiedereingesetzten Betriebsrat als auch der zwischenzeitlich nach Kirchenrecht gegründeten Mitarbeitervertretung vorsitzt. Mündlich habe das Gericht aber erklärt, dass ein Einfluß der Kirche auf das Klinikmanagement nicht erkennbar gewesen sei, so Altenschmidt gegenüber "junge Welt". In den Gremien des Klinikums säßen keine Kirchenvertreter, sämtliche Entscheidungen würden weiterhin allein von der Alfried-Krupp-Stiftung getroffen. Durch eine bloße Mitgliedschaft in der Diakonie wird das Betriebsverfassungsgesetz demnach nicht obsolet. Das Gericht stellte fest, dass der Betriebsrat daher auch in den vergangenen drei Jahren immer im Amt war.

Das Gremium hatte sich seiner Auflösung stets widersetzt. Doch als sich die Betriebsratsmitglieder weiter während der Arbeitszeit trafen, wurden sie mit Abmahnungen überzogen. Zeitgleich wurde eine Mitarbeitervertretung (MAV) gebildet, in der die abgesetzten Betriebsräte allerdings ebenfalls die Mehrheit stellten. Die Beschlüsse wurden stets sowohl von der MAV als auch vom Betriebsrat gefällt. Doch Konflikte wurden von nun an nicht mehr vor ordentlichen, sondern vor kirchlichen Gerichten ausgetragen.

Neben dem Kaltstellen des Betriebsrats, der seine Mitbestimmungsrechte in den vergangenen Jahren immer wieder juristisch durchsetzen konnte, hatte die Operation der Klinikleitung noch ein weiteres Ziel: die Aushebelung der Tarifverträge. Auf Grundlage einer Betriebsvereinbarung von 1986 waren zuvor größtenteils Regelungen aus dem Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT) zur Anwendung gekommen. Jetzt sollten die für Kirchen geltenden Tarif- und Arbeitsverträge gelten. »Da das kirchliche Arbeitsrecht aber selbst überhaupt nicht einheitlich ist, gab es ein völliges Kuddelmuddel«, berichtete ver.di-Sekretär Bernd Tenbensel auf jW-Nachfrage. Im Krupp-Krankenhaus gelten seither vier unterschiedliche Tarifverträge. Die letzte Lohnerhöhung datiert aus dem Jahr 2004. Die Einkommen der Geschäftsleitung wurden laut Altenschmidt hingegen um jährlich sieben bis acht Prozent gesteigert.

Um das Durcheinander zu beenden und endlich wieder einen Ausgleich für die inzwischen gestiegenen Lebenshaltungskosten zu erhalten, will ver.di »schnellstmöglich Gespräche über eine ordentliche Tarifbindung aufnehmen«, so Bühler. Altenschmidt zufolge gibt es Signale der Geschäftsführung – die seit dem »Coup« 2006 weitgehend ausgetauscht wurde –, dass sie Verhandlungen über eine Überleitung in das neue Tarifrecht TVÖD aufnehmen will. Auch das Management habe schließlich ein Interesse daran, das aktuelle Chaos zu beseitigen.

Überhaupt kommt auf den Betriebsrat in nächster Zeit ein Haufen Arbeit zu. »Wir müssen sämtliche mitbestimmungspflichtigen Fragen der letzten drei Jahre aufarbeiten«, sagte Altenschmidt. Um das möglichst schnell zu schaffen, will man zusätzliche Freistellungen beantragen. Bis die Dinge im Essener Krupp-Krankenhaus ihren einstmals gewohnten Gang gehen, dürfte es aber noch eine Weile dauern.

Von Herbert Wulff, Junge Welt vom 25.03.09
Zurück

Aktuell
 

/Aktuell/Bilder/button_Magdeburg_250.gif#xxs
Aktuelle Meldungen

 

/Aktuell/Tarifbewegung Diakonie/Logo-Zukunft-verlaesslich-gestalten.jpg
 Tarifbewegung Diakonie

 

Informationen

/Aktuell/Bilder/Presse.gif

  Für die Presse

 



Direkt
 

 

/Aktuell/Video-Podcast/video-start.jpg

Aktuelle Videos


 

/Aktuell/Bilder/Logos/AVR-EKD#xxs

AVR-EKD (01.11.2007) 
 ( TEXT)

 

/Aktuell/Bilder/Logos/AVR-K#xxs

AVR-K (01.03.2009)
(PDF) (TEXT)  

 

/Aktuell/Bilder/Logos/MVG-K#xxs

MVG-K (01.05.2005)
(PDF) (TEXT)

 

/Direkt/MVG-EKD/MVG-EKD-100.jpg#xxs

MVG - EKD
(PDF) Text

Archiv
 

Themen

Meldungen

 

Infodienst
 
Neues von der ag mav per Mail:

E-Mail:
 
   abonnieren
   abbestellen